Autocrash


Autounfall - wichtige Verhaltenstipps


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Nach Absichern der Unfallstelle und Erster Hilfe ist die richtige Beweissicherung das Wichtigste. Beachten Sie daher unbedingt folgende Tipps:

➜ Wichtige Notrufnummern

arrow_forward Europäischen Unfallbericht herunterladen
 
  1. Unfallstelle absichern
  2. Erste Hilfe leisten
  3. Beweise richtig sichern
  4. Polizei informieren, wenn...

 


Zuerst die Unfallstelle absichern:

  • Auto sofort anhalten und Ruhe bewahren. Bleiben Sie am Unfallort.
  • Überblicken Sie die Situation und erkennen Sie mögliche Gefahren.
  • Warnblinker einschalten und Warnweste anziehen.
  • Autobeleuchtung bei Dunkelheit eingeschaltet lassen.
  • Eigenschutz: bringen Sie sich selbst nicht in Gefahr. Bei zu großer Eigengefahr rufen Sie sofort die Hilfskräfte wie Feuerwehr, Rettung oder Polizei.
  • Pannendreieck aufstellen; Entfernung zum Unfallort: Ortsgebiet ca. 50m, Freilandstraße: ca. 150m, Autobahn: ca. 250 m, Abstand zum Fahrbahnrand ca. 1 m. Bei unübersichtlichen Kurven und Straßenkuppen das Warndreieck vor diesen aufstellen.
  • Alle Insassen aus der Gefahrenzone bringen und abseits der Fahrbahn in Sicherheit bringen. Auf Autobahnen begeben Sie sich hinter die Leitplanke.


Erste Hilfe leisten

  • ERSTE HILFE leisten! <-- klicken für weitere Infos
  • Rettung verständigen - Notruf 144  Rettung.
  • ​​Notrufinformationen:
    • Wer ruft an? Name, Telefonnummer
    • Wie viele Verletzte gibt es?
    • Welche Art der Verletzung?
    • Wo ist der Unfallort? z.B. Straße, Hausnummer, Kilometerstein, Zufahrtswege, Nummer der Autobahn, Fahrtrichtung
    • Was ist passiert? z.B. brennt es, ist eine Zufahrt möglich oder gibt es ein Hindernis zu überqueren?


Beweise jetzt sofort sichern....

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Beweise richtig sichern....

  • Bleiben Sie ruhig und sachlich, auch wenn Unfallgegner versuchen, Druck auszuüben.
  • Lassen Sie sich vom Unfallgegner nicht einschüchtern.
  • Zeugen: Zeugen können entscheidend sein! Notieren Sie unbedingt direkt nach dem Unfall die Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefonnummer) aller unabhängigen Augenzeugen, die den Unfallhergang beobachtet haben. Bitten Sie um eine Bestätigung für den Unfallhergang oder die Endposition der Fahrzeuge. Zeugen verlassen den Unfallort oft recht schnell.
  • Beweise immer sichern, auch wenn der Gegner am Unfallort seine Schuld zugibt.
  • Bewegen Sie die beteiligten Fahrzeuge möglichst nicht von der Unfallstelle! Falls trotzdem erforderlich: Markieren Sie die Fahrzeug-Endpositionen (Fahrzeugstellungen, Radstellungen, sonstige Spuren: z.B. mit Kreide) und machen Sie unbedingt Fotos von der gesamten Unfallsituation, bevor die Fahrzeuge bewegt werden. Machen Sie die Fotos von der Unfallstelle aus verschiedenen Blickwinkeln (aus allen Himmelsrichtungen), wobei auch Fixpunkte mit auf dem Bild sein sollen (z.B. Verkehrstafeln oder Kanaldeckel). Man sollte die Position der Fahrzeuge, die Straßenführung, die Länge der Bremsspuren,  Glassplitter und event. vorhandene Verkehrszeichen gut dokumentieren, um später eine genaue Auswertung der Endlage zu ermöglichen.
  • Fotografieren Sie alle Sachschäden sowie das gegnerische KFZ von mehreren Seiten und machen Sie auch Detailbilder vom Schaden. Sollten Sie sehen, dass das andere Fahrzeug bereits Vorschäden hat, fotografieren Sie auch diese.
  • Fotografieren Sie andere Fahrzeuge mit Kennzeichen in der direkten Nähe zum Unfallort (z.B. daneben parkende KFZ).
  • Notieren Sie auch folgendes:
    Wie war der Straßenzustand? (eben, Steigung, Gefälle, nass, trocken, vereist, Schnee, Schlaglöcher).
    Wie war Witterung und Sicht? (Regen, Sonne, Wind, Dunst, Nebel, Dämmerung, Schnee, Fahrzeugbeleuchtung ein oder aus)
    Wie die Verkehrssituation? (unübersichtliche Stelle, Straßenschilder, Ampel, Straßenmarkierungen)
  • Füllen Sie den Europäischen Unfallbericht gemeinsam mit dem Unfallgegner aus. Falls dieses Formular nicht vorhanden ist, notieren Sie folgende Daten vom Unfallgegner: Name, Adresse, Telefonnummer des Lenkers und Fahrzeugbesitzers, Kennzeichen, Automarke und Führerscheindaten des Lenkers, Versicherung und Polizzennummer (steht z.B. auf der grünen Karte oder Servicekarte). Kein Schuldanerkenntnis abgeben, sondern nur eine Wiedergabe der Fakten zum Unfallhergang.
  • Lassen Sie sich den Führerschein des Gegners zwecks Identität zeigen und fotografieren Sie ihn (Visitenkarte ist nicht ausreichend). Zeigen Sie dem Gegner auch Ihren Führerschein. Sie sind dazu auch verpflichtet.
  • Lassen Sie sich auch den Zulassungsschein zeigen und fotografieren Sie ihn.
  • Unterschreiben Sie den Unfallbericht erst dann, wenn Ihnen der Inhalt klar ist.
  • Beide Unfallbeteiligte müssen den Europäischen Unfallbericht am Ende unterschreiben, sonst ist er ungültig.
  • Es gibt keine Verpflichtung, den Unfallbericht zu unterschreiben, aber es ist hilfreich, wenn der Gegner auch unterschreibt.
  • Fertigen Sie zwei Unfallberichte an und geben Sie einen dem Unfallgegner.
  • Gehen Sie bei Verletzungen und Schmerzen sofort zum Arzt.
  • Im Ausland: Bei Unfällen im Ausland immer Euro-Notruf verständigen. 112  Euro-Notruf. Füllen Sie den Europäischen Unfallbericht auch aus, wenn die Polizei anwesend ist. Das kann Ihnen wertvolle Zeit sparen und die Schadenerledigung beschleunigen. (bis die kroatischen Beamten den Polizeibericht an die österreichische Versicherung schicken, können mehrere Wochen oder Monate vergehen).

Polizei sofort rufen, ...

  • wenn Personen verletzt sind.
  • wenn Sie Hilfe bei der Beweissicherung benötigen (siehe auch weiter unten).
  • wenn es eine Verkehrsbehinderung gibt.
  • das eigene KFZ beschädigt ist und der Verursacher sich nicht gemeldet hat (Fahrerflucht).
  • wenn Schäden an fremden Sachen entstanden und der Eigentümer nicht vor Ort ist: wie z.B. an geparkten KFZ, Verkehrszeichen, Flurschäden, Zaun, Schneestangen, Leitplanken,....
  • bei Unfällen mit Wild- oder Haustieren.
  • bei Brand, Vandalismus, Einbruch, Diebstahl.
  • bei Fahrerflucht des Gegners.
  • wenn der gegnerische Lenker seinen Führerschein nicht herzeigt oder keinen Datenaustausch macht.
  • wenn das gegnerische Fahrzeug ausländische Kennzeichen hat.
  • wenn Verdacht auf Alkoholisierung oder Drogen besteht.
  • Bei Unfällen im Ausland immer Euro-Notruf verständigen. 112  Euro-Notruf.

Ist bei einem Unfall mit einem inländischen Fahrzeug nur Sachschaden an den KFZ entstanden und der Datenaustausch ohne Probleme möglich, dann ist keine Verständigung der Polizei nötig (ansonsten kostenpflichtig-Blaulichtsteuer € 36,-).

Parkschaden an fremden KFZ: Sie haben ein parkendes Auto angefahren? Fotografieren und dokumentieren Sie den Schaden am parkenden Auto. Warten Sie an der Unfallstelle, ob der Eigentümer in den nächsten 10 Minuten kommt. Vielleicht ist ein Datenaustausch möglich - das wäre für Sie das zeitsparendste. Wenn der Besitzer nicht kommt, müssen Sie unverzüglich die nächste Polizeidienststelle aufsuchen und den Vorfall melden. Einen Zettel oder eine Visitenkarte hinter die Scheibenwischer klemmen reicht nicht aus! Telefonnummer der Polizei:133  Polizei.
Parkschaden am eigenen KFZ:
 Sie bemerken am Parkplatz, dass Ihr eigenes KFZ beschädigt ist, und der Verursacher ist nicht in Sicht? Fotografieren und dokumentieren Sie den Schaden am Auto und machen Sie dann sofort eine polizeiliche Anzeige. Falls eine Kaskoversicherung besteht, gleich die Schadenmeldung erledigen mit dieser APP.
Andere Sachschäden: unverzügliche Selbstanzeige nötig, wenn Eigentümer nicht anzutreffen ist.

Ohne unverzügliche Selbstanzeige können Sie wegen Fahrerflucht eine Strafe erhalten, und die eigene Versicherung kann den Schaden zurückfordern!

Unverzüglich bedeutet laut Gesetzgeber: SOFORT und nicht in 30 Minuten oder erst am nächsten Tag (§ 4 Straßenverkehrsordnung)
 

Weitere Informationen:

--> Richtiges Verhalten bei einem Verkehrsunfall